Allgemeine Geschäftsbedingungen
IdentForm · Joshua Müller · Am Kirchbrink 10 · 31542 Bad Nenndorf
Stand: 29. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen IdentForm, Inhaber Joshua Müller (nachfolgend „IdentForm“), und seinen Auftraggebern über Designleistungen sowie über die Lieferung von Druck- und Werbeprodukten.
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Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
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Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn IdentForm ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
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Angebote von IdentForm sind bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum verbindlich.
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Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textformannimmt (z. B. per E-Mail) oder IdentForm mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers mit der Arbeit beginnt.
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Änderungen und Erweiterungen des Auftrags bedürfen der Textform. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Innerhalb des vereinbarten Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit; Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, soweit die Gestaltung den Vorgaben entspricht.
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Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen (Texte, Bilder, Logos, Vorlagen, Maße) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Unterlagen verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
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Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Nutzung aller überlassenen Materialienberechtigt ist und diese keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte). Dies gilt auch für Vorlagen, die mit KI-Werkzeugen erstellt wurden. Der Auftraggeber stellt IdentForm von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
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Die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten (insbesondere wettbewerbs-, marken- und kennzeichnungsrechtlich) prüft IdentForm nicht. Die Verantwortung dafür liegt beim Auftraggeber.
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IdentForm darf zur Vertragserfüllung Dritte einsetzen, insbesondere Druckereien und Werbetechnik-Betriebe. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei IdentForm.
§ 4 Entwürfe und Korrekturen
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Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind zwei Korrekturschleifen im Preisenthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem Entwurfsstand und deren Umsetzung.
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Weitere Korrekturen sowie Änderungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen (z. B. neue Inhalte, andere Formate, grundlegend neue Gestaltungsrichtung), werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
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Rückmeldungen erfolgen gebündelt und in Textform.
§ 5 Aufwandsschätzung
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Im Angebot genannte Arbeitszeiten sind eine Schätzung auf Grundlage der Anfrage und bisheriger Erfahrungswerte. Abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand in Schritten von 15 Minuten.
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Zeichnet sich ab, dass der geschätzte Aufwand um mehr als 20 % überschritten wird, informiert IdentForm den Auftraggeber vorher. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann nach Abstimmung. Bis zu dieser Schwelle gilt der Mehraufwand als genehmigt.
§ 6 Preise, Fremdkosten und Anzahlung
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Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackung und Versand werden gesondert berechnet, sofern im Angebot aufgeführt.
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Bei Auftraggebern, mit denen noch kein Auftrag vollständig abgewickelt wurde, wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung fällig. Mit der Bearbeitung wird nach Zahlungseingang begonnen.
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Bei Auftraggebern mit mindestens einem vollständig bezahlten Vorauftrag wird grundsätzlich keine Anzahlung erhoben. Übersteigen die im Auftrag enthaltenen Fremdkosten (z. B. Druck, Material, Produktion) 1.000 € netto, kann IdentForm eine Anzahlung in Höhe dieser Fremdkosten verlangen. Dies wird im Angebot ausgewiesen.
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Abweichende Zahlungsvereinbarungen im Angebot gehen dieser Regelung vor.
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Nebenkosten wie Lizenzgebühren für Schriften oder Bildmaterial, Kurierkosten oder Reisekosten werden nur berechnet, wenn sie im Angebot genannt oder vorher in Textform vereinbart wurden.
§ 7 Zahlung und Verzug
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 BGB).
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Bei umfangreichen Aufträgen über mehrere Wochen kann IdentForm Teilleistungen gesondert abrechnen.
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Solange fällige Zahlungen aus diesem oder früheren Aufträgen offen sind, kann IdentForm weitere Leistungen, die Herausgabe von Druckdaten und die Auslieferung von Ware zurückhalten.
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Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 8 Druckfreigabe
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Vor jeder Produktion erhält der Auftraggeber einen finalen Entwurf zur Freigabe. Die Produktion beginnt erst nach Freigabe in Textform.
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Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalt, Rechtschreibung, Zahlen, Kontaktdaten, Maße und Stückzahlen. Für Fehler, die im freigegebenen Entwurf erkennbar waren, haftet IdentForm nicht.
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Änderungen nach der Freigabe werden nach Aufwand berechnet; bereits entstandene Produktionskosten trägt der Auftraggeber.
§ 9 Toleranzen bei Druck- und Werbeprodukten
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Farbdarstellungen am Bildschirm, auf Ausdrucken oder Proofs sind nicht verbindlich. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Material, Beschnitt und Maß im Rahmen branchenüblicher Toleranzen stellen keinen Mangel dar. Dasselbe gilt für Farbunterschiede zwischen verschiedenen Materialien und zwischen Nachproduktionen.
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Bei Drucksachen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge.
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Farbverbindliche Proofs oder Andrucke werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen gesonderte Berechnung erstellt.
§ 10 Lieferung und Termine
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Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Sie setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus, insbesondere Unterlagen, Freigaben und vereinbarte Anzahlungen.
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Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder durch Umstände bei Zulieferern, die IdentForm nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist angemessen. IdentForm informiert den Auftraggeber unverzüglich.
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Mit Übergabe an das Versandunternehmen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 11 Mängel und Gewährleistung
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Der Auftraggeber prüft gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt. Offensichtliche Mängel, Transportschäden und Mengenabweichungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt in Textform mit Fotos anzuzeigen. Später erkennbare Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung anzuzeigen. Nicht rechtzeitig angezeigte Mängel gelten als genehmigt.
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Bei berechtigten Mängeln leistet IdentForm nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
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Mangelhafte Ware ist bis zur Klärung aufzubewahren und auf Verlangen zurückzusenden.
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Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 12 Abs. 1 sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
§ 12 Haftung
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IdentForm haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IdentForm nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schadenbegrenzt.
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Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn, etwa durch verspätete Werbemaßnahmen.
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Für den Verlust von Daten haftet IdentForm nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
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Für überlassene Originale und Datenträger haftet IdentForm nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 13 Nutzungsrechte
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Das Urheberrecht an den Gestaltungen verbleibt bei IdentForm. Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte im nachfolgend beschriebenen Umfang. Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt; bis dahin ist eine Nutzung nur mit Zustimmung von IdentForm erlaubt.
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An Logos, Bildmarken, Wortmarken und Corporate-Design-Elementen (Farben, Schriften, Gestaltungsraster, Gestaltungsregeln) erhält der Auftraggeber ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten. Dies umfasst das Recht, die Gestaltung als Marke anzumelden.
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An allen übrigen Gestaltungen (z. B. Flyer, Banner, Roll-Ups, Anzeigen, Social-Media-Grafiken, Fahrzeugbeschriftungen) erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot vereinbarten Zweck. Ein ausschließliches Nutzungsrecht kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
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Der Auftraggeber darf die Gestaltungen an Dienstleister weitergeben, soweit dies zur vereinbarten Nutzung erforderlich ist (z. B. Druckereien, Werbetechnik, Webentwickler). Eine darüber hinausgehende Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung von IdentForm; diese wird bei einer Übertragung des Unternehmens nicht unbillig verweigert.
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Änderungen und Weiterentwicklungen der Gestaltungen durch den Auftraggeber oder Dritte bedürfen bei Logos und Corporate Design der Zustimmung von IdentForm; bei Werbemitteln sind Anpassungen von Texten, Daten und Formaten ohne Zustimmung erlaubt.
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Die Einräumung der Nutzungsrechte ist mit dem vereinbarten Honorar abgegolten, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
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Enthalten Gestaltungen lizenzierte Schriften, Bilder oder Grafiken Dritter, gelten dafür die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Eventuell erforderliche Lizenzen erwirbt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 14 Entwürfe, Druckdaten und offene Daten
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Nicht zur Umsetzung ausgewählte Entwürfe verbleiben mit allen Rechten bei IdentForm und dürfen vom Auftraggeber nicht genutzt werden.
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Nach Abschluss und vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die finalen Gestaltungen in gängigen Endformaten. Bei Logos und Corporate Design sind dies PDF, SVG, EPS, PNG und JPG; bei Werbemitteln druckfertige PDF-Dateien und, soweit sinnvoll, Bilddateien.
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Offene Arbeitsdateien (z. B. AI, INDD, PSD) sind nicht Bestandteil des Auftrags. Sie können gegen gesonderte Vergütung überlassen werden.
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IdentForm archiviert Daten für 2 Jahre nach Auftragsabschluss, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Eine erneute Bereitstellung kann nach Aufwand berechnet werden.
§ 15 Referenz und Urhebernennung
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IdentForm darf die erstellten Arbeiten sowie Name und Logo des Auftraggebers als Referenz verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Social Media, in Präsentationen und in Wettbewerbsbeiträgen. Dies gilt erst nach Veröffentlichung bzw. Einsatz der Arbeiten durch den Auftraggeber.
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IdentForm darf auf gestalteten Werbemitteln und Websites in angemessener, unaufdringlicher Form als Urheber genannt werden (z. B. „Gestaltung: identform.de“). Bei Logos und Fahrzeugbeschriftungen entfällt die Nennung auf dem Werk selbst.
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Der Auftraggeber kann der Referenznutzung und der Urhebernennung aus berechtigten Gründen, etwa aus Gründen der Vertraulichkeit, in Textform widersprechen.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
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Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von IdentForm.
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Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nutzen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind IdentForm unverzüglich mitzuteilen.
§ 17 Kündigung und Auftragsabbruch
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Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, ohne dass IdentForm dies zu vertreten hat, erhält IdentForm die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB).
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Abgerechnet werden in diesem Fall die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen nach Aufwand, alle bereits beauftragten oder entstandenen Fremdkosten sowie für den noch nicht erbrachten Teil pauschal 5 % der darauf entfallenden Vergütung. Beiden Seiten bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Betrags vorbehalten.
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Ruht ein Auftrag auf Veranlassung des Auftraggebers länger als 3 Monate, kann IdentForm die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen. Die Wiederaufnahme wird gesondert abgestimmt.
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Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18 Vertraulichkeit und Datenschutz
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Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich. § 15 bleibt unberührt.
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IdentForm verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung auf identform.de.
§ 19 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform; E-Mail genügt.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
